Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Svenja von Allwörden
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
2. Hebammenleistungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett
Um Leistungen in der Schwangerschaft, Wochenbett oder der Stillzeit zu beziehen, ist vorab der Abschluss eines Behandlungsvertrages zwischen der Hebamme und der Schwangeren/Wöchnerin/Stillenden notwendig. Die Erbringen der Leistugen kann hierbei persönlich oder digital erfolgen.
3. Kurse
3.1 Kursanmeldung
Mit dem Eingang der Anmeldung ist der Kursplatz verbindlich gebucht.
Jede Teilnehmerin/jedem Teilnehmer wir eine automatisierte Anmeldebestätigung per Email zugesand. Diese Anmeldebestätigung enthält wichtige Informationen zum jeweiligen Kurs.
Die Anmeldung ist nur Online möglich.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl, behält sich die Kursleiterin vor, den Kurs auch bis zu einer Woche vor Kursbeginn ersatzlos zu streichen oder auf einen anderen Termin zu verschieben. Bei einer Terminverschiebung besteht ein Anmelderücktrittsrecht von fünf Werktagen nach Benachrichtigung.
Die Hebamme behält sich vor, bei Krankheit oder unverhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Epidemie-/Pandemiebedingten Einschränkungen, Beschädigung ihrer Praxisräume und für den Kurs notwendige Hardware und Software den Kursort und einzelne Termine zu verlegen oder abzusagen.
Bei versäumten Stunden von Seiten der Kursleiterung bemüht sich die Kursleiterin um zeitnahe Ersatztermine. Präzenskurse können komplett in Online-Kurse umgewandelt werden, wenn es der Hebamme so möglich ist, den Kurs im vollen Umfang bezogen auf den Kursinhalt durchzuführen.
3.2 Kursgebühren/Servicepauschale
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, binnen zwei Wochen nach der Anmeldung, die anfallenden Gebühren zu zahlen oder wie es im Informationstext des jeweiligen Kurses erläutert wird. Sollte in dieser Frist kein Zahlungseingan festzustellen sein, wird der Kursplatz automatisch wieder frei gegeben.
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme über die Abrechnungszentrale mit der Krankenkasse angerechnet. Versäumte Stunden werden Ihnen privat in Rechnung gestellt, dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Privat versicherte Teilnehmerinnen zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst, es wird nach der Gebührenverordnung des Land Niedersachsen abgerechnet. Die Hebamme behält Ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnahme nicht erfolgte.
Die Gebühren für den Partner/Ehemann werden gesondert berechnet, siehe Anmeldebestätigung.
3.3 Rücktritt
Eine Stornierung der Kursanmeldung ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich möglich.
Wird der Kurs trotz Anmeldung nicht wahrgenommen, wird die angefallende Kursgebühr privat in Rechnung gestellt.
3.4. Haftung
Die Hebamme haftet nicht für Schäden oder Verlust am Eigentum der Kursteilnehmer/in.
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konteten Zusammenhang mit den Übunganleitungen steht.
4. Leistungen mehrerer Hebammen
Falls Sie Leistungen anderer freiberuflicher Hebammen in Anspruch nehmen, werden unter umständen die erstattungsfähigen Kontingente der gesetzlichen Krankenkassen überschritten. Bitte informieren Sie die Hebamme über alle Leistungen, die Sie bei weiteren Hebammen in Anspruch genommen haben. Andernfalls muss die Hebamme Ihnen erbrachte Leistungen, die das Kontingent nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V überschreiten, rückwirkend privat in Rechnung stellen.
5. Erreichbarkeit und Notdienstregelung
Die Hebamme ist erreichbar über die Handynummer: 017631711559 von Montags bis Freitags 9 - 16 Uhr. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage oder interne Absprachen.
Bei fragwürdigen medizinischen Fällen und Notfällen, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt oder das nächstgelegende Krankenhaus.
Außerhalb der Sprechzeiten hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer, Sie werden dann innerhalb der Sprechzeiten zurückgerufen. Wenn Sie mal keine Antwort bekommen, rufen Sie gerne erneut an, manchmal können Nachrichten aus Versehen untergehen.
6. Angebote der Hebamme außerhalb des Leistungskataloges nach GB V § 134a
Diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind frei wählbar. Die jeweiligen Angebote entnehmen Sie Ihrem Behandlungsvertrag.
7. Datenspeicherung
Die Daten werden für die Abrechnung und interne Verwaltungszwecke gespeichert. Alle medizinischen Unterlagen unterliegen eine zehnjährigen Aufbewahrungsfrist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach schriftlicher Entbindung der Schweigepflicht.